Charta für gewaltfreies Aufwachsen


Die schweizerische Rechtsetzung schliesst die Anwendung von Körperstrafen und anderen Gewaltformen an Kindern nicht grundsätzlich aus. Während der gewalttätige Umgang bei Erwachsenen strafrechtlich geahndet wird, können Kinder durchaus körperlich bestraft werden, ohne dass damit gegen eine gesetzliche Norm verstossen wird. Die Schweizerische Gesellschaft erfüllt ihre Schutzpflicht nur bedingt, weil sie die Anwendung von Körperstrafen und anderen Gewaltformen nicht grundsätzlich verbietet. Deshalb setzt sich das OK "Tag des Kindes" in Anlehnung an die 2003 durch die Stiftung Kinderschutz Schweiz formulierten Forderungen für eine gesetzliche Verankerung von Gewaltfreiheit in der Erziehung ein. Vertreter aus dem OK haben 2018 – gemeinsam mit weiteren Organisationen / Institutionen in der Gemeinde – eine entsprechende CHARTA (siehe LINK) entwickelt, die sowohl von Institutionen, als auch Privatpersonen unterzeichnet werden kann. LINK: http://www.fkjf.ch/assets/charta-kinderrechte_ohne_link.pdf